KI-Betreiberinformation
„ITSDCloud Private AI“ — ein Angebot der ITSD Consulting GmbH
Stand 11.10.2026 · Information für Unternehmenskunden
Diese Information richtet sich an Unternehmen, die „ITSDCloud Private AI“ bestellen und ihren Beschäftigten bereitstellen. Sie beschreibt Zweck, Funktionsweise und Grenzen des Systems und die Pflichten, die Sie nach der KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) als Betreiber treffen. Sie bestätigen bei der Bestellung, diese Information erhalten zu haben.
1. Rollen
- ITSD Consulting GmbH stellt das KI-System „ITSDCloud Private AI“ unter eigenem Namen bereit und ist insoweit Anbieter im Sinne von Art. 3 Nr. 3 KI-Verordnung. ITSD übernimmt außerdem den technischen Betrieb, die Updates und die Wartung.
- Sie als Unternehmenskunde setzen das System in eigener Verantwortung für Ihre Beschäftigten ein und sind insoweit Betreiber im Sinne von Art. 3 Nr. 4 KI-Verordnung.
- Die eingesetzten Sprachmodelle (KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck) stammen von Anthropic und werden über Amazon Web Services (Amazon Bedrock) bereitgestellt.
„Betreiber“ im Sinne der KI-Verordnung ist, wer das KI-System in eigener Verantwortung beruflich verwendet — nicht, wer die Server betreibt. Den technischen Betrieb übernimmt ITSD; für den Einsatz in Ihrem Unternehmen sind Sie als Betreiber verantwortlich.
Projektinstanzen: Stellt ITSD eine Instanz im Rahmen eines Projekts bereit, verwaltet sie und nutzt sie zur Erbringung der eigenen Projektleistung, ist ITSD für diesen Einsatz Betreiber, soweit nichts anderes vereinbart ist. Ihre eingeladenen Mitarbeitenden nutzen die Instanz dann im Rahmen des Projekts nach den Vorgaben von ITSD. Nutzen sie das System darüber hinaus für eigene Aufgaben in Ihrem Unternehmen, sind Sie für diese Nutzung selbst Betreiber.
Partner: Wer „ITSDCloud Private AI“ unter eigenem Namen oder eigener Marke anbietet, wird nach Art. 25 KI-Verordnung selbst Anbieter und übernimmt die damit verbundenen Pflichten. Wer es unverändert unter dem Namen von ITSD weitergibt, ist kein Anbieter; Betreiber sind dann die Unternehmen, die es einsetzen.
2. Zweckbestimmung und ausgeschlossene Verwendungen
„ITSDCloud Private AI“ ist ein KI-Assistent für die Büro- und Wissensarbeit: Fragen zu eigenen Unterlagen beantworten, Texte und Dokumente entwerfen, Inhalte zusammenfassen, Daten auswerten und gemeinsam in Projekten arbeiten.
Das System ist nicht bestimmt für Verwendungen, die nach Anhang III der KI-Verordnung als hochriskant gelten, insbesondere nicht für:
- die Auswahl, Bewertung oder Filterung von Bewerbungen und Bewerbern,
- Entscheidungen über Einstellung, Beförderung, Versetzung oder Kündigung,
- die Zuweisung von Aufgaben auf Grundlage von Verhalten oder persönlichen Merkmalen sowie die Überwachung oder Bewertung von Leistung und Verhalten von Beschäftigten,
- die Bewertung von Kreditwürdigkeit oder die Entscheidung über den Zugang zu wesentlichen privaten oder öffentlichen Leistungen,
- die Bewertung von Lernergebnissen oder die Entscheidung über den Zugang zu Bildung,
- die biometrische Identifizierung oder Kategorisierung von Personen.
Verboten nach Art. 5 KI-Verordnung ist unter anderem die Erkennung von Emotionen am Arbeitsplatz; dafür darf das System nicht eingesetzt werden.
Personalabteilungen können das System für allgemeine Aufgaben nutzen, etwa um Stellenausschreibungen, Schreiben, Richtlinien oder Auswertungen ohne Personenbezug zu entwerfen, solange es nicht für Entscheidungen oder Bewertungen über Personen eingesetzt wird. Setzen Sie das System dennoch für einen der genannten Zwecke ein, liegt das außerhalb der Zweckbestimmung; die daraus folgenden Pflichten nach der KI-Verordnung treffen dann Sie.
3. Funktionsweise, Grenzen und menschliche Aufsicht
Die Antworten erzeugt ein Sprachmodell aus der Anfrage, dem Chatverlauf und den Unterlagen, auf die die anfragende Person Zugriff hat. Projekt- und Rollenberechtigungen Ihrer Instanz gelten auch für die KI.
KI-Ausgaben können fehlerhaft, unvollständig oder veraltet sein. Sie sind Vorschläge und Entwürfe, keine Entscheidungen. Stellen Sie sicher, dass Ausgaben vor einer entscheidungserheblichen oder externen Verwendung von einer fachkundigen Person geprüft werden.
KI-Kollegen handeln nur im Rahmen der Aufgaben, Werkzeuge und Berechtigungen, die eine Administratorin oder ein Administrator Ihrer Instanz ihnen gibt. Ihre Beiträge sind als KI gekennzeichnet. Legen Sie fest, wer KI-Kollegen einrichtet und ihre Arbeit verantwortet.
4. Modelle, Anbieter und Verarbeitungsort
Im Standardbetrieb arbeiten Sprachmodelle der Claude-Familie von Anthropic über Amazon Bedrock; für die Wissenssuche Amazon Titan Text Embeddings. Die KI-Verarbeitung erfolgt über Amazon Bedrock in Rechenzentren von AWS in der Europäischen Union; Vertragspartner für die AWS-Leistungen ist Amazon Web Services EMEA SARL, Luxemburg.
Die Kundeninstanzen mit Chats, Dokumenten und der Wissensdatenbank (RAG) laufen auf Servern der Hetzner Online GmbH in Deutschland; dort bleiben die Kundeninhalte gespeichert. An AWS gehen je Antwort nur die Anfrage und die dafür nötigen Inhalte sowie, für die Wissenssuche, die zu erschließenden Texte.
Kundeninhalte werden nicht zum Training der Modelle verwendet. ITSD kann Modelle durch neuere oder gleichwertige ersetzen (Nutzungsbedingungen Ziffer 9); welches Modell antwortet, zeigt die Seite KI-Transparenz Ihrer Instanz nach der Anmeldung.
Eigener KI-Schlüssel: Binden Sie einen eigenen KI-Anbieter oder ein eigenes Modell an (zum Beispiel als Partner mit eigenem Schlüssel oder mit einem lokal betriebenen Modell), gelten für diese Verarbeitung die Bedingungen, Verarbeitungsorte und Trainingsregeln des von Ihnen gewählten Anbieters. Deren Auswahl, Prüfung und vertragliche Absicherung liegt dann bei Ihnen.
Eigene angebundene Dienste: Binden Sie eigene Dienste an (zum Beispiel über MCP-Schnittstellen), werden die für den jeweiligen Aufruf erforderlichen Daten an diesen Dienst übermittelt. Für Auswahl, Prüfung und vertragliche Absicherung dieser Dienste sind Sie verantwortlich.
5. Ihre Pflichten als Betreiber
Beschäftigte informieren. Die Anwendung weist beim ersten Kontakt darauf hin, dass ein KI-System antwortet, und kennzeichnet jede KI-Antwort. Informieren Sie Ihre Beschäftigten zusätzlich über den Einsatz und die internen Regeln. Prüfen Sie, ob vor der Einführung ein Betriebs- oder Personalrat zu beteiligen ist.
KI-Kompetenz sicherstellen (Art. 4). Sorgen Sie dafür, dass Personen, die das System nutzen oder verwalten, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen, insbesondere zu Grenzen, Fehlerquellen und Prüfpflichten. Als Unterlagen stehen das Handbuch in der Anwendung und die Seite KI-Transparenz bereit. Auf Anfrage bietet ITSD eine Einweisung oder Schulung an; Umfang und Vergütung nach gesonderter Vereinbarung.
Veröffentlichungen offenlegen (Art. 50 Abs. 4). Werden mit dem System erstellte Texte zur Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse veröffentlicht, ist die KI-Erzeugung offenzulegen, sofern der Text nicht menschlich geprüft wurde und eine Person die redaktionelle Verantwortung trägt. Regeln Sie das für Ihr Unternehmen.
Kennzeichnungen erhalten. Entfernen oder verfälschen Sie die maschinenlesbaren KI-Kennzeichnungen in erzeugten Dateien nicht.
Zweckbestimmung einhalten. Setzen Sie das System nicht für die in Abschnitt 2 ausgeschlossenen Zwecke ein.
Datenschutz. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) mit ihren Anlagen. Eigene Hinweise für Ihre Beschäftigten (etwa Verantwortliche und Datenschutzbeauftragte) können Sie in Ihrer Instanz unter Verwaltung → Rechtliches ergänzen.
Vorfälle melden. Melden Sie erkennbare Fehlfunktionen, Sicherheitsprobleme oder Vorfälle, bei denen das System zu einem Schaden beigetragen haben könnte, unverzüglich an ITSD.
6. Kennzeichnung und Protokollierung
- KI-Antworten sind im Chat gekennzeichnet; erzeugte Dateien tragen einen sichtbaren Vermerk und eine maschinenlesbare Kennzeichnung (Abschnitt 4 der Seite KI-Transparenz).
- Chatverläufe und Dokumente bleiben in Ihrer Instanz gespeichert, bis Sie sie löschen oder das Vertragsende eintritt (AVV Ziffer 12).
- Der KI-Verbrauch wird je Instanz und Person erfasst; Ihre Verwaltung sieht ihn in der Instanz und im Portal.
- Technische Fehlerprotokolle des Betriebs enthalten keine Chat- oder Dokumentinhalte.
7. Änderungen
ITSD entwickelt das System weiter und kann Modelle, Werkzeuge und Kennzeichnungen ändern (AGB Ziffer 4, Nutzungsbedingungen Ziffer 9). Wesentliche Änderungen kündigt ITSD in den Release Notes an. Eine neue Fassung dieser Information erhält eine neue Versionsnummer; Sie werden im Portal gebeten, ihren Erhalt zu bestätigen.
8. Kontakt
ITSD Consulting GmbH – Zweigstelle Bünde, Blankensteinstr. 62, 32257 Bünde, Telefon +49 5223 793 34 00, kontakt@itsd-consulting.de