Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
„ITSDCloud Private AI“ — ein Angebot der ITSD Consulting GmbH
Stand 11.10.2026 · B2B-SaaS-Verträge
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Nutzung von „ITSDCloud Private AI“ (nachfolgend „Dienst“) zwischen der ITSD Consulting GmbH, mit Sitz in Bückeburg, Geschäftsanschrift für dieses Angebot: Zweigstelle Bünde, Blankensteinstr. 62, 32257 Bünde (nachfolgend „ITSD“), und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“).
Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn ITSD ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Vertragsschluss und Vertragsunterlagen
Bei einer Onlinebestellung gibt der Kunde durch Abschluss des Bestellvorgangs ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Hauptvertrags einschließlich der Nutzungsbedingungen sowie des Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) und seiner Anlagen ab.
Vor Abgabe der Bestellung werden dem Kunden diese AGB, die Nutzungsbedingungen und der AVV einschließlich seiner Anlagen zur Einsicht und zum Herunterladen bereitgestellt. Die Zustimmung im Bestellprozess umfasst diese Unterlagen gemeinsam. Eine zusätzliche gesonderte AVV-Checkbox oder Unterzeichnung ist nicht erforderlich.
ITSD nimmt das Angebot durch ausdrückliche Auftragsbestätigung oder Freischaltung des Dienstes an. Eine bloße Bestätigung des Eingangs der Bestellung ist noch keine Annahme, sofern sie nicht ausdrücklich als Auftragsbestätigung bezeichnet ist. Mit der Annahme kommen Hauptvertrag und AVV gemeinsam zustande; die Nutzungsbedingungen werden Bestandteil des Hauptvertrags.
ITSD dokumentiert die Bestellung und Zustimmung mit Zuordnung zum bestellenden Unternehmen, Zeitpunkt sowie den einbezogenen Dokumentfassungen. Der Kunde erhält die Vertragsunterlagen mit der Vertragsbestätigung elektronisch in einer Form, die ihre Speicherung und unveränderte Wiedergabe ermöglicht.
Bei individuell vereinbarten Angeboten kommt der Vertrag durch deren Annahme zustande. Die einzubeziehenden Vertragsunterlagen werden dem Kunden vor seiner Annahme bereitgestellt.
Leistungsumfang, Tarif, Preis und Vertragsbeginn ergeben sich aus der Bestellung, dem Angebot und den dort ausdrücklich einbezogenen Unterlagen. Eine bloße spätere Änderung veröffentlichter Dokumente verändert die vereinbarte Vertragsfassung nicht.
3. Leistungsgegenstand
ITSD stellt dem Kunden für die Vertragsdauer Zugang zu dem webbasierten Dienst „ITSDCloud Private AI“ im vereinbarten Umfang bereit. Der Dienst kann eigenständig und unabhängig von anderen Kundenprojekten bestellt werden.
Der Dienst umfasst KI-gestützte Chat- und Wissensfunktionen, die Verarbeitung von Eingaben und hochgeladenen Dokumenten sowie deren Speicherung und Wiederverwendung innerhalb des berechtigten Projektkreises. Eine projektbezogene Wissensbasis kann zur Bereitstellung und Wiederverwendung von Wissen eingesetzt werden. Weitere Datenquellen und Schnittstellen werden nach dem vereinbarten Leistungsumfang angebunden.
Für jeden Kunden wird eine eigene virtuelle Serverinstanz mit getrennter Datenhaltung bereitgestellt. Hosting und Speicherung der Kundeninhalte einschließlich der Wissensdatenbank erfolgen bei der Hetzner Online GmbH in Rechenzentren in Deutschland. Die KI-Verarbeitung erfolgt über Amazon Bedrock bei Amazon Web Services (AWS) in Rechenzentren von AWS in der Europäischen Union.
Chatverläufe und hochgeladene Dokumente werden dauerhaft auf der jeweiligen Kundeninstanz gespeichert, bis der Kunde ihre Löschung veranlasst oder die Löschung nach Vertragsende gemäß den vertraglichen Regelungen erfolgt. Die Regelungen zu Datenexport, Rückgabe und Sicherungskopien bleiben unberührt.
Der Kunde verwaltet seine Nutzer und deren projektbezogene Berechtigungen. Eingeladene Nutzer können auf die Inhalte der Projekte zugreifen, für die sie berechtigt sind. Diese Berechtigungen gelten auch für die Verwendung der Inhalte zur Erzeugung von KI-Antworten.
Zur Erzeugung der KI-Antworten werden die jeweilige Anfrage und die für ihre Beantwortung benötigten Kontextinformationen an Amazon Bedrock in Rechenzentren von AWS in der Europäischen Union übermittelt. Kundeninhalte werden nicht zum Training der eingesetzten KI-Modelle verwendet.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet ITSD keinen bestimmten wirtschaftlichen, fachlichen oder inhaltlichen Erfolg einer KI-Ausgabe. KI-Ausgaben können fehlerhaft oder unvollständig sein. Die Möglichkeit zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten beinhaltet keine Zusage einer medizinischen Diagnose- oder Behandlungseignung des Dienstes.
Der konkret gebuchte Leistungsumfang, insbesondere tarifabhängige Funktionen, Nutzerzahlen, Nutzungskontingente und Zusatzleistungen, ergibt sich aus dem Angebot oder den im Bestellprozess vor Abgabe der Bestellung dargestellten Leistungsangaben.
4. Technische Weiterentwicklung
ITSD darf den Dienst technisch weiterentwickeln und Komponenten, Sicherheitsmechanismen oder eingesetzte KI-Modelle ändern, soweit die vereinbarte Hauptleistung erhalten bleibt und dem Kunden keine unzumutbare Verschlechterung entsteht.
Änderungen, die die vertragsgemäße Nutzung wesentlich berühren, werden dem Kunden rechtzeitig vor ihrer Umsetzung in Textform mitgeteilt. Bei dringenden Sicherheitsmaßnahmen kann die Information nachgeholt werden, soweit eine vorherige Mitteilung nicht möglich oder dem Schutz des Dienstes abträglich ist.
Die vereinbarten Datenschutzpflichten, Verarbeitungsorte und Schutzmaßnahmen bleiben verbindlich. Änderungen der Unterauftragsverarbeiter richten sich nach dem AVV. Weitergehende Änderungen der vertraglich geschuldeten Leistung bedürfen einer wirksamen Vereinbarung.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,
- Nutzer- und Administratorenkonten sachgerecht zu verwalten und nicht mehr benötigte Berechtigungen zeitnah zu entziehen;
- Zugangsdaten und Authentifizierungsmerkmale angemessen zu schützen;
- nur solche Daten und Inhalte einzubringen, zu deren Verarbeitung er und seine Nutzer berechtigt sind;
- seine Nutzer über die maßgeblichen Nutzungsbedingungen und die innerhalb seines Unternehmens geltenden Vorgaben zu informieren;
- gesetzliche Informations-, Beteiligungs- und Dokumentationspflichten in seinem Verantwortungsbereich zu erfüllen;
- KI-Ausgaben vor einer entscheidungserheblichen Weiterverwendung angemessen zu prüfen;
- erkennbare erhebliche Störungen oder Sicherheitsprobleme unverzüglich an ITSD zu melden.
Die Mitwirkungspflichten des Kunden lassen die eigenen gesetzlichen und vertraglichen Pflichten von ITSD unberührt.
6. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Der AVV einschließlich seiner Anlagen wird gemäß Ziffer 2 gemeinsam mit dem Hauptvertrag abgeschlossen. Er regelt die Verarbeitung personenbezogener Kundeninhalte durch ITSD im Auftrag des Kunden. Hinsichtlich der Auftragsverarbeitung geht der AVV entgegenstehenden Regelungen dieser AGB oder der Nutzungsbedingungen vor.
Die Verarbeitung personenbezogener Kundeninhalte im Auftrag beginnt erst nach Zustandekommen des AVV.
Der vereinbarte Leistungsumfang umfasst die Verarbeitung personenbezogener Daten einschließlich Gesundheitsdaten. Für Gesundheitsdaten ist keine zusätzliche gesonderte Vereinbarung erforderlich; ihre Verarbeitung wird im standardmäßig abgeschlossenen AVV und seinen Anlagen beschrieben.
Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Verarbeitung verantwortlich. Er stellt insbesondere sicher, dass eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO und bei Gesundheitsdaten zusätzlich eine Voraussetzung nach Art. 9 Abs. 2 DSGVO vorliegt. Die Verarbeitung weiterer besonders geschützter Daten richtet sich nach dem im AVV vereinbarten Umfang und den hierfür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen.
ITSD bleibt für die Erfüllung seiner eigenen gesetzlichen und vertraglichen Pflichten als Auftragsverarbeiter verantwortlich.
Soweit ITSD personenbezogene Daten für eigene Zwecke verarbeitet, insbesondere zur Vertragsverwaltung, Abrechnung oder eigenen Geschäftskommunikation, erfolgt dies in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortlichkeit. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung. Die Datenschutzerklärung wird zur Information bereitgestellt; ihre Kenntnisnahme ersetzt keine gegebenenfalls erforderliche Einwilligung.
Informationen zur Gerichtsbarkeit, der die für den Dienst eingesetzte IKT-Infrastruktur unterliegt, sowie eine allgemeine Beschreibung der technischen, organisatorischen und vertraglichen Maßnahmen zum Schutz vor internationalen staatlichen Zugriffen auf oder Übermittlungen von in der Europäischen Union gespeicherten nicht personenbezogenen Daten, die gegen Unionsrecht oder das Recht des betreffenden Mitgliedstaats verstoßen würden, sind unter folgender Internetadresse abrufbar und werden dort aktuell gehalten: Datenexport, Anbieterwechsel und Infrastruktur.
7. Preise, Abrechnung und Steuern
Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise und die ausdrücklich einbezogene Preisliste. Alle gegenüber Unternehmenskunden ausgewiesenen Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, netto zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.
Die Abrechnung kann je nach Tarif nutzerbezogen, verbrauchsabhängig oder als Kombination erfolgen. Enthaltene Kontingente, Verbrauchsgrenzen und gegebenenfalls zusätzlich buchbare Leistungen werden vor Vertragsschluss angegeben. Zusatzkosten bedürfen einer entsprechenden vertraglichen Grundlage.
Die KI-Nutzung wird durch ITSD zu den vor Vertragsschluss mitgeteilten und vereinbarten Preisen abgerechnet. Die maßgeblichen Abrechnungseinheiten und gegebenenfalls enthaltenen Nutzungskontingente ergeben sich aus dem Angebot oder den Angaben im Bestellprozess.
Zur Darstellung und Zuordnung des Verbrauchs werden Nutzungsübersichten auf Unternehmens- und Nutzerebene bereitgestellt. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Nutzungsdaten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und, soweit eine Verarbeitung im Auftrag erfolgt, aus dem AVV.
Soweit die Parteien nichts anderes vereinbaren, sind Rechnungen mit Zugang fällig. Zahlungsart und Zahlungsdienstleister richten sich nach der Bestellung und dem angebotenen Bezahlverfahren.
Eine kostenlose Einführungsphase oder Testnutzung begründet keinen Anspruch auf eine dauerhaft unentgeltliche Nutzung. Der Beginn einer kostenpflichtigen Nutzung bedarf einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung oder wirksamen Tarifwahl.
8. Vertragslaufzeit und Kündigung
Bei einem Monatsabo läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann, soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, mit Wirkung zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats gekündigt werden.
Bei einem Jahresabo beträgt die anfängliche Laufzeit zwölf Monate. Es verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, sofern es nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird, soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Kündigungen können in Textform, insbesondere per E-Mail an kontakt@itsd-consulting.de, erklärt werden. Zusätzlich bereitgestellte digitale Kündigungsmöglichkeiten können ebenfalls genutzt werden.
Die besonderen Rechte zum Anbieterwechsel, zum Wechsel auf eine eigene Infrastruktur und zur Vertragsbeendigung nach Ziffer 8a bleiben unberührt.
8a. Datenexport, Anbieterwechsel und Löschung
8a.1 Wechsel- und Exportrecht
Der Kunde kann verlangen, zu einem anderen Anbieter eines Datenverarbeitungsdienstes zu wechseln oder seine exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte auf eine eigene IT-Infrastruktur zu übertragen. Statt eines Wechsels kann er die Löschung verlangen.
Die Anforderung kann in Textform an kontakt@itsd-consulting.de erfolgen. Der Kunde benennt den gewünschten Vorgang und, soweit für die Übertragung erforderlich, den neuen Anbieter oder das Übertragungsziel. ITSD bestätigt den Eingang und teilt die weiteren Schritte mit.
8a.2 Exportumfang und Formate
Der Export umfasst die im Dienst vorhandenen exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte des Kunden. Dazu gehören seine hochgeladenen Dateien, gespeicherten Chatverläufe und KI-Ausgaben, projektbezogenen Wissensbestände, kundenspezifischen Einstellungen sowie die zugehörigen exportierbaren Projekt-, Berechtigungs-, Nutzungs- und Metadaten.
Die exportierbaren Daten werden in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format bereitgestellt. Eine bestimmte Dateiendung oder ein bestimmtes Exportformat wird nicht zugesagt. Gesetzlich verbindliche Anforderungen an Schnittstellen, Interoperabilität und Formate bleiben unberührt. ITSD stellt Informationen zu den verfügbaren Übertragungsverfahren, Formaten und bekannten technischen Beschränkungen sowie einen Verweis auf ein aktuelles Online-Verzeichnis der Datenstrukturen und Datenformate bereit.
Nicht vom Export umfasst sind Rechte an der allgemeinen Dienstsoftware oder an fremden KI-Modellen. Von den exportierbaren Daten ausgenommen sind ausschließlich folgende für die interne Funktionsweise bestimmte Kategorien, soweit sie Geschäftsgeheimnisse oder geistiges Eigentum von ITSD oder Dritten betreffen: allgemeiner Programmcode und Modellgewichte, interne nicht kundenspezifische Betriebs- und Sicherheitskonfigurationen sowie interne Zugangsschlüssel und Systemgeheimnisse.
Diese Ausnahmen dürfen den gesetzlich vorgesehenen Wechsel nicht behindern oder verzögern. Daten anderer Kunden sind nicht Gegenstand des Exports.
8a.3 Fristen und Durchführung
Für die Einleitung des Wechsels gilt eine Ankündigungsfrist von höchstens zwei Monaten ab Zugang der Anforderung. Ein früherer Beginn kann vereinbart werden.
Nach Ablauf der Ankündigungsfrist führt ITSD den Wechsel ohne unangemessene Verzögerung innerhalb eines Übergangszeitraums von höchstens 30 Kalendertagen durch.
Ist dies aus technischen Gründen nicht möglich, informiert ITSD den Kunden innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Zugang der Wechselanforderung. ITSD erläutert die technischen Gründe und benennt einen alternativen Übergangszeitraum von höchstens sieben Monaten. Der Kunde kann den Übergangszeitraum einmal um einen für seine Zwecke angemessenen Zeitraum verlängern.
Während des Übergangszeitraums bleibt der Vertrag anwendbar. ITSD unterstützt den Kunden und die von ihm bevollmächtigten Dritten angemessen, führt die vereinbarten Leistungen fort und wahrt die Sicherheit der Daten. Über bekannte Risiken für die Betriebskontinuität informiert ITSD den Kunden.
Der Kunde wirkt in dem für den Wechsel erforderlichen und zumutbaren Umfang mit, insbesondere durch Bereitstellung der notwendigen Ziel- und Kontaktdaten. Die Parteien arbeiten nach Treu und Glauben auf einen erfolgreichen Wechsel hin.
8a.4 Vertragsende und Datenabruf
Bei einem Wechsel endet der Vertrag für die betroffene Leistung mit erfolgreichem Abschluss des Wechsels. ITSD informiert den Kunden über die Vertragsbeendigung. Verlangt der Kunde stattdessen die Löschung ohne Wechsel, endet der Vertrag für die betroffene Leistung mit Ablauf der Ankündigungsfrist.
Nach Ende des Übergangszeitraums werden die exportierbaren Daten für mindestens 30 Kalendertage zum Abruf bereitgehalten. Eine längere Frist kann vereinbart werden.
Nach Ablauf des Abrufzeitraums und erfolgreichem Abschluss des Wechsels werden die betroffenen Kundeninhalte und digitalen Vermögenswerte gelöscht. Bei einer Löschanforderung ohne Wechsel richtet sich die Löschung nach der dokumentierten Anforderung und dem AVV. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
8a.5 Kosten
Bis einschließlich 11. Januar 2027 darf ITSD ermäßigte Wechselentgelte erheben, soweit diese vor Vertragsschluss hinsichtlich ihrer Höhe oder einer nachvollziehbaren Berechnungsgrundlage transparent mitgeteilt und wirksam vereinbart wurden. Sie dürfen die gesetzlich zulässigen, im unmittelbaren Zusammenhang mit dem betreffenden Wechsel entstehenden Kosten nicht übersteigen. Ab dem 12. Januar 2027 werden für den gesetzlich geschuldeten Wechsel keine Wechselentgelte einschließlich Datenextraktionsentgelten erhoben.
Die bis zum Vertragsende geschuldeten regulären Nutzungsentgelte bleiben unberührt. Ein Entgelt wegen vorzeitiger Beendigung einer vereinbarten festen Vertragslaufzeit wird nur geschuldet, wenn es vor Vertragsschluss gesondert transparent und wirksam vereinbart wurde und verhältnismäßig ist. Diese AGB begründen für sich genommen keinen solchen Zahlungsanspruch. Gesetzliche Kündigungsrechte dürfen dadurch nicht unzulässig eingeschränkt und das Verbot von Wechselentgelten darf nicht umgangen werden.
Zusätzliche, vom Kunden gesondert beauftragte Leistungen außerhalb der gesetzlichen und vertraglichen Wechselpflichten dürfen nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung berechnet werden.
8a.6 Sicherungskopien
Sicherungskopien werden innerhalb angemessener, am erforderlichen Sicherungs- und Wiederherstellungszweck ausgerichteter Fristen gelöscht oder überschrieben. Die Sicherungszyklen können an technische und betriebliche Anforderungen angepasst werden; die Aufbewahrung bleibt auf das erforderliche Maß begrenzt.
Zur Löschung bestimmte Daten, die nicht unmittelbar einzeln aus Sicherungskopien entfernt werden können, bleiben bis dahin von der regulären Nutzung ausgeschlossen. Bei einer Wiederherstellung werden bestehende Löschweisungen erneut umgesetzt.
Die Behandlung von Sicherungskopien darf zwingende gesetzliche Löschpflichten nicht hinauszögern. Die Abruffrist nach Ziffer 8a.4 ist keine allgemeine Backup-Aufbewahrungsfrist.
9. Verfügbarkeit und Service Level
Soweit kein SLA ausdrücklich vereinbart ist, erfolgt der Betrieb im Rahmen eines kaufmännisch angemessenen Best-Effort-Betriebs. Eine bestimmte prozentuale Verfügbarkeit oder Reaktionszeit wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist. Die Pflicht zur vertragsgemäßen Bereitstellung des Dienstes bleibt unberührt.
Soweit für einen Tarif eine SLA-Übersicht einbezogen wird, bestimmen sich Messmethode, Bezugszeitraum, Ausnahmen, Reaktionszeiten, Wartungsfenster und gegebenenfalls Rechtsfolgen nach dieser Übersicht.
Geplante Wartungsmaßnahmen sowie Beeinträchtigungen außerhalb des von ITSD beherrschbaren Verantwortungsbereichs dürfen bei einer vereinbarten Verfügbarkeitsberechnung nur insoweit ausgenommen werden, wie dies in der SLA-Übersicht transparent festgelegt ist.
10. Rechte an Kundeninhalten
Rechte an Kundeninhalten verbleiben beim Kunden beziehungsweise beim jeweiligen Rechteinhaber.
Der Kunde räumt ITSD für Dauer und Zweck der Vertragserfüllung die technisch erforderlichen, nicht ausschließlichen Rechte ein, die Inhalte zu übertragen, zu speichern, zu vervielfältigen, zu strukturieren und zur Erbringung der vereinbarten KI- und Wissensfunktionen zu verarbeiten. Dies umfasst die Verarbeitung durch vertraglich eingebundene Dienstleister im vereinbarten Umfang.
Eine Nutzung von Kundeninhalten für eigenständige, vertragsfremde Zwecke ist nicht gestattet. Kundeninhalte werden weder durch ITSD noch durch die für die KI-Verarbeitung eingesetzten Dienstleister zum Training der eingesetzten KI-Modelle verwendet.
Für nach Vertragsende erforderliche Rückgabe-, Export- und Löschvorgänge gelten die erforderlichen Verarbeitungsrechte zweckgebunden fort.
11. Rechte an Software und Dienst
Sämtliche Rechte an der von ITSD bereitgestellten Software, Benutzeroberfläche, Dokumentation, Kennzeichen und sonstigen geschützten Bestandteilen verbleiben bei ITSD oder den jeweiligen Lizenzgebern.
Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur vertragsgemäßen Nutzung durch seine berechtigten Nutzer im vereinbarten Umfang. Gesetzliche Rechte, insbesondere zum Datenexport und Anbieterwechsel, bleiben unberührt.
12. Mängel und Störungen
Der Kunde meldet erhebliche Störungen nachvollziehbar und stellt ITSD die zur Fehleranalyse erforderlichen Informationen zur Verfügung. In das Ticketsystem dürfen keine personenbezogenen Kundeninhalte aus Chats, Dokumenten oder der Wissensbasis eingestellt werden. Störungen sind dort nach Möglichkeit mit abstrakten Beschreibungen oder anonymisierten Beispielen zu erläutern.
ITSD bearbeitet reproduzierbare, dem eigenen Verantwortungsbereich zuzuordnende Störungen im Rahmen der vereinbarten Servicebedingungen. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
Die bloße inhaltliche Unrichtigkeit einer KI-generierten Antwort stellt für sich genommen keinen technischen Mangel dar, wenn der Dienst die vereinbarte KI-Funktion technisch vertragsgemäß bereitstellt. Vereinbarte Beschaffenheiten und zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
13. Haftung
ITSD haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von ITSD.
Eine selbständige Garantie für die sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität KI-generierter Inhalte wird nicht übernommen, sofern ITSD nicht ausdrücklich eine solche Garantie erklärt hat. Dies beschränkt die Haftung nach den vorstehenden Absätzen nicht.
Zwingende Ansprüche betroffener Personen, insbesondere nach Art. 82 DSGVO, bleiben unberührt.
14. Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln alle ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt werdenden, als vertraulich gekennzeichneten oder ihrer Natur nach vertraulichen geschäftlichen und technischen Informationen vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung.
Eine Offenlegung gegenüber Mitarbeitenden oder eingebundenen Dienstleistern erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist und angemessene Vertraulichkeitspflichten bestehen.
Gesetzliche Offenlegungspflichten und weitergehende individuelle Geheimhaltungsvereinbarungen bleiben unberührt. Die Vertraulichkeitspflichten gelten nach Vertragsende fort, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht.
15. Änderungen der Vertragsbedingungen
Änderungen dieser AGB gelten für bestehende Verträge nur, wenn sie wirksam vereinbart werden. ITSD kann dem Kunden Änderungen in Textform anbieten. Schweigen oder die bloße weitere Nutzung des Dienstes gelten nicht als Zustimmung zu einer Änderung dieser AGB.
Gesetzlich unmittelbar geltende Änderungen sowie die in Ziffer 4 geregelte technische Weiterentwicklung bleiben unberührt.
16. Schlussbestimmungen
Die Nutzungsbedingungen ergänzen diese AGB. Bei Widersprüchen gehen individuelle Vereinbarungen und diese AGB den Nutzungsbedingungen vor. Hinsichtlich der Auftragsverarbeitung gilt der Vorrang des AVV einschließlich seiner Anlagen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der ITSD Consulting GmbH. ITSD bleibt berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.