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Datenexport, Anbieterwechsel und Infrastruktur

ITSDCloud Private AI — ITSD Consulting GmbH
Stand 11.10.2026

Diese Seite informiert über den Datenexport, den Wechsel zu einem anderen Anbieter oder auf eine eigene Infrastruktur sowie über die eingesetzte Infrastruktur und den Schutz vor unrechtmäßigen staatlichen Datenzugriffen.

Anbieter ist die ITSD Consulting GmbH. Ansprechpartner für diese Themen ist die Zweigstelle Bünde von ITSD, Blankensteinstr. 62, 32257 Bünde.

Kontakt: kontakt@itsd-consulting.de

1. Datenexport und Wechsel anfordern

Sie können Ihre exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte zu einem anderen Anbieter oder auf eine eigene Infrastruktur übertragen lassen. Alternativ können Sie die Löschung verlangen.

Senden Sie Ihre Anforderung an kontakt@itsd-consulting.de. Bitte nennen Sie Ihr Unternehmen, die betroffene Kundeninstanz und den gewünschten Vorgang. Bei einer Übertragung benötigt ITSD außerdem die erforderlichen Angaben zum Ziel oder zum übernehmenden Anbieter.

ITSD bestätigt den Eingang und stimmt die weiteren Schritte sowie die erforderlichen Mitwirkungshandlungen mit Ihnen ab.

2. Welche Daten umfasst der Export?

Der Export umfasst die vorhandenen exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte Ihres Kundenbereichs. Dazu gehören insbesondere:

  • hochgeladene Dateien;
  • gespeicherte Chatverläufe und KI-Ausgaben;
  • projektbezogene Wissensbestände;
  • kundenspezifische Einstellungen;
  • zugehörige exportierbare Projekt-, Berechtigungs-, Nutzungs- und Metadaten.

Nicht übertragen werden Daten anderer Kunden oder Rechte an der allgemeinen Dienstsoftware und an fremden KI-Modellen.

Ausgenommen sind außerdem allgemeiner Programmcode und Modellgewichte, interne nicht kundenspezifische Betriebs- und Sicherheitskonfigurationen sowie interne Zugangsschlüssel und Systemgeheimnisse, soweit diese Geschäftsgeheimnisse oder geistiges Eigentum von ITSD oder Dritten betreffen. Diese Ausnahmen dürfen einen gesetzlich vorgesehenen Wechsel nicht behindern oder verzögern.

3. Exportverzeichnis: Verfahren, Datenstrukturen und Formate

Die folgende Übersicht beschreibt die Datenbereiche und Formate des Exports. Sie wird bei Änderungen aktualisiert.

Verfahren für alle Datenbereiche: Sie fordern den Export bei ITSD an (Abschnitt 1). ITSD prüft die Anforderung und stellt einen Gesamtexport Ihrer Kundeninstanz ausschließlich dem Besteller verschlüsselt bereit; den Übergabeweg stimmt ITSD mit Ihnen ab. Der Export ist mindestens 30 Kalendertage abrufbar. Ein automatisierter Gesamtexport über das ITSDCloud-Portal ist in Vorbereitung.

Datenbereich Exportformat und Datenstruktur Verfahren / Schnittstelle Bekannte Einschränkungen
Hochgeladene Dateien Originaldateien in ihrem Format (z. B. PDF, Word, Excel), ein Ordner je Projekt; documents.json mit Name, Typ, Größe, Hochladezeit, Projekt und Prüfsumme Gesamtexport (ZIP) Aus den Dateien gewonnene Texte und Suchvektoren sind nicht enthalten; sie entstehen beim neuen Anbieter neu.
Chats und KI-Ausgaben chats.json: Chats mit Nachrichten in Reihenfolge, Verfasser, Zeitpunkt, Kennzeichnung als KI-Antwort, Modell und Quellenangaben; erzeugte Dateien als Originaldateien Gesamtexport (ZIP) Technische Ablaufprotokolle der KI-Läufe sind nicht enthalten; ITSD stellt sie auf Anfrage bereit.
Wissensbestände knowledge.json: Wissensbeiträge mit Text, Fassungen und Status je Projekt sowie das Projektgedächtnis; zugehörige Dokumente siehe „Hochgeladene Dateien“ Gesamtexport (ZIP) Suchvektoren sind nicht enthalten.
Projekte, Einstellungen und Berechtigungen projects.json (Projekte, Mitglieder, Rollen), settings.json (Einstellungen ohne Geheimnisse), Akten, Aufgaben, KI-Kollegen mit Konfiguration; Skills im offenen Agent-Skills-Format; Vorlagen als Originaldateien Gesamtexport (ZIP) Passwörter, Zugangsdaten, API-Schlüssel und Geheimnisse angebundener Systeme werden nicht exportiert; Benutzerkonten nur mit Name, E-Mail-Adresse und Rolle.
Nutzungs- und Metadaten usage.json: KI-Verbrauch je Monat und Person; manifest.json mit Schema-Version, Erstellungszeit und Prüfsummen Gesamtexport (ZIP) –

Schnittstellendokumentation: Die Datenstruktur ist in JSON-Schemas beschrieben. Sie liegen jedem Export im Ordner schema/ bei.

Normen und offene Spezifikationen: ZIP-Format (PKWARE APPNOTE) mit AES-256-Verschlüsselung; JSON nach RFC 8259 in UTF-8; JSON Schema (Draft 2020-12); Zeitangaben nach ISO 8601; Texte in Markdown (CommonMark); Skills nach dem offenen Agent-Skills-Standard; Originaldateien in ihren Formaten, z. B. PDF (ISO 32000) und Office Open XML (ISO/IEC 29500). Das Archiv lässt sich mit verbreiteten Programmen öffnen, z. B. 7-Zip.

Die für den gesetzlich vorgesehenen Wechsel bereitzustellenden offenen Schnittstellen werden dem Kunden und dem betreffenden übernehmenden Anbieter unentgeltlich zugänglich gemacht. Der Zugriff erfolgt unter Wahrung der Berechtigungen und Datensicherheit.

Die exportierbaren Daten werden entsprechend den gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format bereitgestellt. Ob und welche Anpassungen für den Import beim Zielanbieter erforderlich sind, hängt auch von dessen System ab.

Besondere Wechselhindernisse:

  • Suchvektoren hängen am eingesetzten Modell; der neue Anbieter erzeugt sie aus den exportierten Texten neu.
  • KI-Antworten lassen sich nicht identisch wiederholen; exportiert wird der gespeicherte Verlauf.
  • Benutzerkonten müssen beim neuen Anbieter neu angelegt werden; Passwörter sind nicht übertragbar.
  • Angebundene Systeme (z. B. SharePoint, Confluence, MCP-Server) müssen neu verbunden werden; ihre Zugangsdaten werden nicht exportiert.
  • KI-Kollegen, Skills und Akten lassen sich nur übernehmen, soweit das Zielsystem vergleichbare Funktionen bietet.
  • Freigabe-Links auf Chats verlieren mit dem Wechsel ihre Gültigkeit.

4. Ablauf und Fristen

Nach den AGB von ITSD gilt für die Einleitung des Wechsels eine Ankündigungsfrist von höchstens zwei Monaten ab Zugang Ihrer Anforderung. Ein früherer Beginn kann vereinbart werden.

Anschließend erfolgt der Wechsel grundsätzlich innerhalb eines Übergangszeitraums von höchstens 30 Kalendertagen. Ist dies technisch nicht möglich, informiert ITSD Sie innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Eingang der Wechselanforderung, erläutert die Gründe und benennt einen alternativen Übergangszeitraum von höchstens sieben Monaten.

Sie können den Übergangszeitraum einmal um einen für Ihre Zwecke angemessenen Zeitraum verlängern.

Während des Übergangszeitraums führt ITSD die vereinbarten Leistungen fort, unterstützt den Wechsel angemessen und schützt die Daten. Über bekannte Risiken für die Betriebskontinuität informiert ITSD Sie.

5. Vertragsende, Datenabruf und Löschung

Bei einem Wechsel endet der Vertrag für die betroffene Leistung mit erfolgreichem Abschluss des Wechsels. Darüber informiert ITSD Sie. Bei einer Löschanforderung ohne Wechsel endet die betroffene Leistung mit Ablauf der Ankündigungsfrist.

Nach Ende des Übergangszeitraums hält ITSD die exportierbaren Daten mindestens 30 Kalendertage zum Abruf bereit. Anschließend erfolgt die Löschung nach Maßgabe der AGB und des AVV.

Sicherungskopien werden innerhalb angemessener, am erforderlichen Sicherungs- und Wiederherstellungszweck ausgerichteter Fristen gelöscht oder überschrieben. Zur Löschung bestimmte Daten bleiben bis dahin von der regulären Nutzung ausgeschlossen; bei einer Wiederherstellung werden bestehende Löschweisungen erneut umgesetzt. Zwingende Löschpflichten bleiben unberührt.

Der Abrufzeitraum ist keine allgemeine Backup-Aufbewahrungsfrist.

6. Kosten

Die regulären Nutzungsentgelte fallen bis zum Vertragsende nach der vereinbarten Preisregelung an.

Ein Entgelt für die vorzeitige Beendigung einer festen Vertragslaufzeit setzt eine gesonderte transparente und wirksame Vereinbarung voraus. Die AGB von ITSD begründen allein keinen solchen Zahlungsanspruch.

Zusätzliche Leistungen außerhalb der gesetzlichen und vertraglichen Wechselpflichten werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung berechnet.

ITSD erhebt für den Wechsel keine Wechsel- oder Datenextraktionsentgelte; es fallen nur die regulären Nutzungsentgelte bis zum Vertragsende an. Aktuelle Preise: https://itsdcloud.com/#pricing

7. Infrastruktur und Gerichtsbarkeit

ITSD Consulting GmbH ist ein Unternehmen mit Sitz in Bückeburg, Deutschland.

Die Kundeninstanzen und die Speicherung der Kundeninhalte einschließlich der Wissensdatenbank befinden sich bei der Hetzner Online GmbH in Rechenzentren in Deutschland. Die Hetzner Online GmbH ist ein Unternehmen mit Sitz in Gunzenhausen, Deutschland. Die KI-Verarbeitung erfolgt über Amazon Bedrock in Rechenzentren von AWS in der Europäischen Union. Vertragspartner für die AWS-Leistungen ist Amazon Web Services EMEA SARL mit Sitz in Luxemburg.

Für die in Deutschland betriebene Infrastruktur ist die deutsche Gerichtsbarkeit maßgeblich; daneben sind die rechtlichen Bindungen der beteiligten Anbieter zu berücksichtigen. Die AWS-Vertragsgesellschaft unterliegt als luxemburgische Gesellschaft auch der dortigen Gerichtsbarkeit. Weil AWS zum US-amerikanischen Amazon-Konzern gehört, können US-Behörden für die bei AWS verarbeiteten Daten die Herausgabe verlangen, insbesondere auf Grundlage des CLOUD Act. Dass die Verarbeitung in der EU stattfindet, schließt solche Anfragen allein nicht aus.

Weiterführende Informationen von AWS: https://aws.amazon.com/compliance/cloud-act/

Der vertragliche Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen dem Kunden und ITSD richtet sich davon unabhängig nach den AGB.

8. Schutz vor unrechtmäßigen staatlichen Datenzugriffen

Zum Schutz der in der Europäischen Union gespeicherten Daten setzt ITSD technische, organisatorische und vertragliche Maßnahmen ein. Dazu gehören insbesondere:

  • eine eigene virtuelle Maschine je Kunde mit eigener Datenbank, eigener Wissensdatenbank und eigenem Dateispeicher; Kundeninstanzen teilen weder Datenbank noch Speicher;
  • projekt- und rollenbezogene Zugriffsberechtigungen;
  • Beschränkung administrativer Zugriffe auf befugte Personen;
  • verschlüsselte Übertragung und risikogerechter Schutz gespeicherter Daten;
  • Vertraulichkeitsverpflichtungen und vertragliche Vorgaben gegenüber eingebundenen Dienstleistern.

Staatliche Herausgabe- oder Zugriffsverlangen werden auf ihre rechtliche Grundlage, Zuständigkeit und Reichweite geprüft. Bei nicht personenbezogenen Daten werden insbesondere die Voraussetzungen des Art. 32 Data Act berücksichtigt. Eine ausländische Anordnung allein berechtigt nicht automatisch zur Herausgabe.

Unzulässige Verlangen werden zurückgewiesen bzw. mit den verfügbaren rechtlichen Mitteln angegriffen. Soweit eine Herausgabe rechtlich zulässig und verpflichtend ist, wird sie auf das erforderliche Maß begrenzt. Betroffene Kunden werden informiert, soweit dies rechtlich zulässig ist.

AWS beschreibt eigene Verfahren zur Prüfung staatlicher Anfragen und zum Vorgehen gegen unangemessene oder übermäßig weitreichende Verlangen: https://aws.amazon.com/compliance/data-privacy-faq/

Diese Maßnahmen betreffen insbesondere den Schutz vor einem internationalen staatlichen Zugriff auf nicht personenbezogene Daten, der gegen Unionsrecht oder anwendbares nationales Recht verstößt. Für personenbezogene Daten gelten zusätzlich die Datenschutzvorschriften.

9. Weitere Unterlagen

Diese Informationen werden bei Änderungen aktuell gehalten. Bereits vereinbarte Vertragsbedingungen werden durch eine Änderung dieser Seite nicht automatisch geändert.

As of 11.10.2026 · version 1